NUTZUNGSLIZENZVERTRAG:
WICHTIG: Durch Installation dieser Software (auch durch Beauftragte) akzeptieren
Sie (nachfolgend Anwender genannt) diesen Software-Lizenzvertrag mit
AFS-Software GmbH & Co.KG, Am Hungerberg 16, D-36272 Niederaula (nachfolgend
AFS-Software GmbH & Co.KG genannt)!


1.VERTRAGSGEGENSTAND
1.0 Die AFS-Software GmbH & Co.KG räumt dem Käufer ein nicht ausschließliches
Recht zur Nutzung des Programms einschließlich der zugehörigen Dokumentation
auf einem einzelnen PC bzw. in einem einzelnen Netzwerk ein. Im übrigen verbleiben
alle Rechte an dem Programm einschließlich der Dokumentationen bei
AFS-Software GmbH & Co.KG und deren Lizenzgebern.

1.2 Der Anwender ist verantwortlich für die Auswahl der Software zur Erreichung
der von ihm angestrebten Ergebnisse und für die Installation, die Nutzung und
die Ergebnisse, welche er von dieser Software erhält; insbesondere stellen die
Leistungsdaten und sonstigen Softwarebeschreibungen keine Zusicherung bestimmter
Eigenschaften dar.

1.3 Installation, Schulung im Umgang mit der Software und Beratung sind nicht
Gegenstand dieses NUTZUNGSLIZENZVERTRAG. AFS-Software GmbH & Co.KG ist auf Wunsch
des Anwenders bereit, hierüber eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.

1.4 Zur Sicherung der vertragsgemäßen Nutzung kann der Kunde Kopien des
Programms herstellen, die er ausschließlich zum eigenen Gebrauch verwendet.
Bei Weitergabe oder Veröffentlichung der mit dem Programm errechneten Daten
muß die AFS-Software GmbH & Co.KG als Quelle angegeben werden.

1.5 Die dem Anwender in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte darf der
Anwender erst nach vollständiger Bezahlung der Lizenzgebühr ausüben.


2.GEWÄHRLEISTUNG
2.1 AFS-Software GmbH & Co.KG gewährleistet, daß die Disketten bzw. die CD
frei von Material- und Herstellungsfehlern sind und daß das Programm bei Nutzung
auf dem angegebenen System im wesentlichen mit den im elektronischen Handbuch oder
auf der Verpackung beschriebenen Programmspezifikationen übereinstimmt. Nach dem
Stand der Technik kann ein unterbrechungs- und fehlerfreier Betrieb oder die
vollständige Beseitigung etwaiger Programmfehler nicht gewährleistet werden.

2.2 Das vertragsgegenständliche Programm ist für eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten
konzipiert worden und kann nicht jeden denkbaren Anwendungsfall in allen Einzelheiten
berücksichtigen. Es werden keinerlei spezifische Eigenschaften des Programms neben den
ausdrücklich in der bei Vertragsschluß gültigen Version der Produktdokumentation
beschriebenen Leistungsmerkmalen vereinbart.

2.3 Gegenstand der Gewährleistung ist das Programm in der von AFS-Software GmbH & Co.KG
ausgelieferten Version. Probleme und Abweichungen, die aufgrund einer Bearbeitung durch
den Anwendern auftreten, sind keine Mängel und unterliegen nicht der Gewährleistung.

2.4 Mängel, die unter die Gewährleistung fallen, sind AFS-Software GmbH & Co.KG
unverzüglich schriftlich mit einer Fehlerbeschreibung anzuzeigen.
Der Anwender hat AFS-Software GmbH & Co.KG bei der Lokalisierung eines Mangels in
zumutbarer Weise, beispielsweise durch zur Verfügung stellen von Printouts,
Systembeschreibungen oder Datenbeständen, zu unterstützen.

2.5 Probleme, die aufgrund fehlerhafter Gerätetreiber auftreten sind beim
Hersteller des Geräts zu Reklamieren, da die AFS-Software GmbH & Co.KG nicht
für Fehler von Dritten haftbar ist. Dies gilt insbesondere für Druckertreiber,
Grafikkartentreiber und sonstigen Hardware- und Softwarekomponenten.

2.6 Sofern AFS-Software GmbH & Co.KG dem Anwender Daten -auch von Dritten- für die
Programmnutzung zur Verfügung stellt, die für die Funktionalität der Programme nicht
erforderlich sind (Anwenderdaten wie z.B. Leistungsverzeichnisse, Typenlisten,
Artikelpreislisten etc.), wird dafür keine Haftung übernommen. Diese für den Anwender
vorbereiteten Daten muß der Anwender vor der Nutzung auf die inhaltliche Richtigkeit
prüfen.

2.7 Die Ansprüche sind zunächst auf Nachbesserung (Reparatur oder Ersatzlieferung)
beschränkt. Sollte es AFS-Software GmbH & Co.KG nicht gelingen, Mängel innerhalb
von einer Frist von acht Wochen zu beheben, besteht Anspruch auf Herabsetzung
der Nutzungsvergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufs (Wandelung).

2.8 Eine weitere Gewährleistung ist ausgeschlossen, insbesondere für die inhaltliche
Richtigkeit der Programmfunktionen.


3.HAFTUNG
3.1 Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Wirtschaftliche Entscheidungen,
die der Anwender aufgrund der Programmergebnisse trifft, fallen in seinen Risikobereich.
Der vorstehende Haftungsausschluß gilt auch gegenüber Verrichtungs- und Erfüllungs-
gehilfen von AFS-Software GmbH & Co.KG. Die Ausschlüsse gelten nicht im Falle des
Vorsatzes.

3.2 Die maximale Haftung bleibt aber in jedem Fall auf das zweifache des unverbindlichen
Verkaufspreis beschränkt, dies gilt für alle Haftungsfragen insbesondere für Personen-,
Sach- und Vermögensschäden des Anwenders und dritten Betroffenen.


4. Außerordentliches Kündigungsrecht bei schwerem Verstoß gegen Vertragsbestimmungen
AFS-Software GmbH & Co.KG ist berechtigt, den Vertrag bei schwerwiegenden Verstößen des
Anwenders gegen die Lizenzbestimmungen zu kündigen. Mit Zugang der Kündigung erlöschen
sämtliche Nutzungsrechte des Anwenders. Noch vorhandene Softwarekopien sind zu vernichten.


5.Gerichtsstand
5.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr,
und sofern der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
Deutschland hat, ist Gerichtsstand Bad Hersfeld.

5.2 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von AFS-Software GmbH & Co.KG ist
36272 Niederaula in Deutschland.


6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
6.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages
bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für den Verzicht auf dieses
Schriftformerfordernis.

6.2 Sollte ein oder mehrere Punkte für unwirksam erklärt werden, so behalten die anderen
Punkte Ihre Gültigkeit.